Die Artikel (sauber gewaschen und unbeschädigt, nicht geflickt, vollstän- dig) werden als Kommissionsware entgegengenommen und verbleiben bis zum Verkauf durch Hampelmaa im Eigentum des Kunden. Die Artikel sind nach vorangehender Terminabsprache an Hampelmaa zu übergeben. |
Die Artikel verbleiben während mindestens einer Saison in Kommission von Hampelmaa, Kinderwagen, Laufgitter und andere grössere Artikel während maximal 6 Monaten; |
Der Verkaufspreis wird auf der Basis des ladenüblichen Preises festgelegt. Es bleibt vorbehalten, den Verkaufspreis bei längerer Zeit nicht verkauften Artikeln oder bei speziellen Verkaufsaktionen ohne Absprache mit dem Kun- den angemessen herabzusetzen; |
Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde in der Regel 50% des erziel- ten Verkaufspreises. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung des Kun- den. Über allfällige Guthaben kann während den normalen Öffnungszeiten oder per E-Mail nachgefragt werden. Die Auszahlung an den Kunden ist jederzeit während den normalen Öffnungszeiten von Hampelmaa möglich; |
Wünscht der Kunde bei Nichtverkauf seine Artikel zurück, sind diese inner- halb des Saisonwechsels (15.3. - 31.3. sowie 15.8. - 31.8.) bei Hampel- maa abzuholen. Es bleibt Sache des Kunden, sich über allfällige Retouren zu informieren. Die bis zum 31.3. bzw. 31.8. nicht abgeholten Artikel werden einer gemeinnützigen Organisation übergeben. Der Kunden hat keinen Anspruch mehr auf diese Artikel; |
Pro Kalenderjahr wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 5.-- erhoben;
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Für alle in Kommission genommenen Artikeln wird jede Haftung von Hampelmaa abgelehnt; |
Mit der Übergabe der Kommissionsware an Hampelmaa anerkennt der Kun- de diese Bestimmungen.
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